ElektroSpicker #041
Die CE-Erklärung – Was das ist und wie Sie funktioniert
Wer in der Europäischen Union eine Ware in den Umlauf bringen möchte, der muss hierfür erklären, dass er die Konformität mit den Richtlinien der EU erfüllt.
Um den globalen Wettbewerb zu fördern und dabei gleichzeitig die Sicherheit von Menschen und Maschinen sicherzustellen, werden Normen und Standards vereinheitlicht. Wer in der Europäischen Union eine Ware in den Umlauf bringen möchte, der muss hierfür erklären, dass er die Konformität mit den Richtlinien der EU erfüllt. Sichtbares Zeichen dieser Erklärung ist letztlich das CE-Zeichen auf dem Produkt selbst.
- Aber wann ist eine Konformitätserklärung eigentlich vollständig?
- Welche Bedingungen muss man für diese Kennzeichnung erfüllen?
- Und was geschieht bei Missachtung?
Die rechtlichen Grundlagen
❯❯ GUT ZU WISSEN. Es wird in der EU-Konformitätserklärung nicht die Übereinstimmung mit nationalem Recht, sondern mit einer EU-Richtlinie erklärt. Das EU-Parlament beschließt und erlässt Richtlinien, die anschließend in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die CE-Erklärungen wird in der „EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG)“ geregelt. In Deutschland ist diese in das „Produktsicherheitsgesetz ProdSG“ umgesetzt. Die Niederspannungsrichtlinie ist in der 1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1. ProdSV), die Maschinenrichtlinie in der 9. Verordnung (9. ProdSV)
des ProdSG umgesetzt.
Was beinhaltet eine Konformitätserklärung?
Wer eine CE-Erklärung abgibt, bestätigt die Konformität zu einer oder mehrere einschlägigen Richtlinien der EU, z. B. der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) oder der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG).
Ein Konformitätserklärung beinhaltet folgende Angaben:
- Name und Postanschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten
- Eine Erklärung, dass der Hersteller die alleinige Verantwortung für die Ausstellung der Konformitätserklärung trägt
- Eine eindeutige Bezeichnung des Produktes mit Identifikationsnummer, z.B. Typen-, Chargen-, Serien- oder Modellnummer
- Alle Rechtsvorschriften (EU-Richtlinien oder EU-Verordnungen), mit denen die Konformität hergestellt wurde
- Präzise, vollständige und eindeutige Angaben zu angewendeten harmonisierten europäischen Normen oder anderen nationalen technischen Normen und Spezifikationen (inklusive Version und/oder Datum)
- Name und Kennnummer der notifizierten Stelle, wenn diese beteiligt wurde
- Sämtliche zusätzlich erforderlichen Angaben
- Ort und Datum der Ausstellung
- Ggf. Name, Funktion und Unterschrift des Bevollmächtigten
- Name, Funktion und Unterschrift des Herstellers
Richtlinienkonforme CE-Kennzeichnung
❯❯ GUT ZU WISSEN.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch, §823, wird die allgemeine Produktsicherheit beschrieben: Schadensersatzpflicht „Absatz 1: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
CE-Kennzeichnung
Mit der CE-Kennzeichnung wird die Konformität des Produktes mit allen anzuwendenden Rechtsvorschriften bescheinigt. Die CE-Kennzeichnung muss in der vorgegebenen Form dauerhaft gut sichtbar und lesbar auf dem Produkt angebracht werden. Falls eine notifizierte Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren eingebunden wurde, muss deren vierstellige Kennnummer hinter der CE-Kennzeichnung auf dem Produkt angebracht werden. Fordern EU-Rechtsvorschriften eine weitere bzw. andere Kennzeichnung als die CE-Kennzeichnung, so muss diese ebenfalls auf dem Produkt angebracht werden. Der Hersteller muss seinen Namen oder seine eingetragene Handelsmarke und seine Kontaktanschrift sowie eine eindeutige Identifikation des Produktes (z. B. Marke, Modell oder Typennummer) auf dem Produkt dauerhaft anbringen. Diese Anforderung gilt für jedes Produkt. Nur wenn die Kennzeichnung auf dem Produkt nicht möglich ist, kann sie in begründeten Fällen ausnahmsweise auf der Verpackung erfolgen. Wird das Produkt aus einem Drittstaat importiert, sind zusätzlich zu den Herstellerangaben auch der Name und die Kontaktanschrift des Einführers auf dem Produkt bzw. der Verpackung anzubringen.
Was passiert bei Zuwiderhandlung?
Ordnungswidrig handelt u.a., wer vorsätzlich oder fahrlässig
- einen Namen oder eine Kontaktanschrift nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anbringt
- eine CE-Kennzeichnung anbringt, ohne, dass eine Rechtsverordnung oder Rechtsvorschrift dies vorsehen
- eine CE-Kennzeichnung anbringt, ohne die Konformitätsbewertung vorgenommen zu haben
- ein Produkt ohne CE-Kennzeichnung auf dem Markt wirft, obwohl eine Rechtsverordnung oder Rechtsvorschrift dies vorsieht
Während die Ordnungswidrigkeit in der Regel mit einer Geldstrafe belegt wird, kann ein vorsätzlich wiederholter Verstoß als Tatbestand gewertet werden, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belegt werden kann.
Fragen und Antworten
01Sind Normen und Richtlinien als rechtsverbindlich anzusehen?
In der Bundesrepublik Deutschland sind Normen oder Richtlinien von privatrechtlichen Körperschaften, wie ISO, DIN, VDE und VDI nicht als rechtsverbindlich anzusehen. Ausnahme: Sie wurden durch einen hoheitlichen Akt explizit in den Rang einer Rechtsvorschrift erhoben. Aber: Entspricht ein Produkt einer Norm, dann gilt die Vermutung der Sicherheit.
02Wie ist das Strafmaß geregelt, wenn gegen das Produktsicherheitsgesetz verstoßen wird?
100.000 Euro kann es kosten, wenn gegen das Produktsicherheitsgesetz verstoßen wird. Bei dieser Summe nicht berücksichtigt sind mögliche Klagen auf Schadensersatz, was bei Personenschäden sehr schnell zu höheren Kosten führen kann. Dazu kommen Image-Schaden für den Betrieb, (personal-) rechtliche Konsequenzen für Personen und vieles mehr. Das Einhalten von Normen anerkannter Verbände wie DIN oder VDE zeigt Lösungswege auf, wie Produkte sicher gestaltet und dokumentiert werden können. Im Schadensfall ist man mit dem Einhalten der Normen stets auf der sicheren Seite.
03Wer überprüft die Konformitätserklärung?
Die Umsetzung der EU-Richtlinien und -Verordnungen zur CE-Kennzeichnung werden in Deutschland durch staatliche Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Sie dürfen vom Hersteller, Importeur oder Händler Produkte zur Prüfung und Überwachung entnehmen.