ElektroSpicker #006
Intelligentes Messsystem und Moderne Messeinrichtung
Worin liegt der Unterschied zwischen intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtung? Was muss beim Einbau beachtet werden? Wie ist die Absicherung vorzunehmen?
Zur Verwirklichung der Klimaschutzziele, die die Senkung der Treibhausgasemissionen um mind. 55% bis zum Jahr 2030 im Fokus haben, werden zunehmend erneuerbare Energien gepaart mit Speichereinheiten in der Energieversorgung eingesetzt. Neben der Energiequelle ist auch der effiziente Energieverbrauch entscheidend. Um diesen effektiv zu überwachen und zu steuern, werden Energieversorger und Messstellenbetreiber künftig immer mehr intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen einsetzen.
Bei den neuen Technologien wird zwischen einer modernen Messeinrichtung und einem intelligenten Messsystem unterschieden.
Moderne Messeinrichtung
Die moderne Messeinrichtung besteht aus einem digitalen Stromzähler (eHZ oder 3.-Zähler), die Verbrauchsdarstellung muss digital erfolgen. Zusätzlich zum aktuellen Zählerstand zeigen moderne Messeinrichtungen auch tages-, wochen-, monats-, und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate.
Intelligentes Messsystem
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart Meter Gateway, welches die Kommunikationsebene vom Zähler an den Energieversorger darstellt. Die Steuerung und Abfrage der Verbrauchsdaten wird digital ausgeführt.
❯❯ GUT ZU WISSEN. Von den neuen Technologien profitiert auch der Endkunde, da diese für eine höhere Transparenz bei der Verbrauchserfassung sorgen. Verbrauchswerte können hier z.B. im Online Portal des Netzbetreibers fernausgelesen werden.
Der Gesetzgeber schreibt den Einbau eines intelligenten Messsystem ab einem Jahresverbrauch pro Erzeuger von 6.000 kWh bei einer Einkundenanlage vor! Ab 2032 sollen alle Anschlussnehmer eine moderne Messeinrichtung haben.
Einbaupflicht nach Stromverbrauch
- 2.000 bis 6.000 kWh: Einsatz eines intelligenten Messsystems ist optional
- 6.000 bis 20.000 kWh: Einsatz eines intelligenten Messsystems ist seit 2020 Pflicht
- 20.000 bis 100.000 kWh: Einsatz eines intelligenten Messsystems ist seit 2017 Pflicht
Mehr Infos zu den rechtlichen Vorgaben findest Du auf der Website der 🔎 Bundesnetzagentur.
Fragen und Antworten
01Wo und wie erfolgt der Spannungsabgriff für das intelligente Messsystem?
In jedem Zählerschrank ist mindestens eine Spannungsversorgung vorzusehen, der Abgriff erfolgt aus dem NAR vor der Trennvorrichtung für die Anschlussnutzeranlage. Abgegriffen wird dieser im NAR vor der Trennvorrichtung und ist mit max. 16 A/25kA abzusichern.
02Muss die Datenleitung separat geschützt werden?
Datenleitungen, die aus einem plombierten Bereich in einen nicht plombierten Bereich geführt werden, müssen geschützt verlegt werden. Dies erfolgt z. B. mittels eines Schutzschlauches. Gleiches gilt für Datenverbindungen außerhalb des Zählerschrankes, diese sind mit Leerrohren bzw. Kabelkanälen zu realisieren.
03Wie muss die Verdrahtung von APZ zu RfZ ausgelegt werden?
Zur Kommunikation sind Datenleitung min. Cat. 5 mit RJ45-Buchsen an beiden Leitungsenden von APZ zu RfZ und sofern vorhanden von zRfZ zu RfZ erforderlich. Ebenso sind bei Zählerschrankkombinationen Verbindungen von Schrank zu Schrank bei einem gemeinsamen HÜP erforderlich, hierfür ist ein Kabelkanal oder Leerrohr vorzusehen.
04Wie werden die Messwerte aus dem eHZ ausgelesen?
Die Werte werden am eHZ mit einer opto-elektrische Schnittstelle ausgelesen.