ElektroSpicker #010
Möglichkeiten zur Abrechnung von Ladevorgängen
Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es? Wie funktionieren diese? Was muss beachtet werden?
Betreiber von Ladeinfrastruktur verfolgen in der Regel unterschiedliche Ziele: Während einige den „getankten“ Strom rabattiert oder kostenfrei an Ihre Kunden geben, um so Kundschaft zu werben und die Kundenbindung zu intensivieren, wollen andere mit dem Aufstellen von Ladestationen aktiv Umsatz generieren. In diesem Fall muss ein Bezahlsystem integriert werden, was auf zwei Weisen umgesetzt werden kann.
01Bezahlung mit EC- oder Kreditkarte
Für diese Art der Abrechnung muss ein entsprechendes Bezahlterminal an der Ladestation verbaut sein. Für dessen Nutzung ist das „WebmodulPayment“ notwendig. Damit können die Zahlungsoptionen konfiguriert und Preiseinstellungen vorgenommen werden. Zudem gibt es dem Betreiber einen Überblick über alle Zahlungstransaktionen.
Zusätzlich muss ein Vertrag mit einem Finanzdienstleister geschlossen werden. Es wird kein zusätzliches Back-Office benötigt.
❯❯ HINWEIS. Das Bezahlterminal kann in der Regel auch im Feld nachgerüstet werden.
02Webbasiertes Zahlungssystem
Hierfür wird ein sog. Back-End bzw. BackOffice benötigt, das die Transaktionen verwaltet. Über dieses werden die Konfiguration und Preisgestaltung vorgenommen und es können Informationen zu Ladevorgängern abgerufen werden. Des Weiteren erfolgt über dieses System die Rechnungslegung. Die Abrechnung kann durch verschiedene Tools erfolgen, darunter: RFID-Karten, QR Codes oder über eine App.
Der Betreiber kann auch mehrere Zahlungsoptionen anbieten. Wichtig ist es sich zu informieren, welche Optionen von der Ladestation unterstützt werden.
❯❯ HINWEIS. Für die Abrechnung von Ladevorgängen gibt es rechtliche Vorgaben. Die Preisangabenverordnung beschreibt, wie die Tarife gestaltet werden dürfen. Das Eichrecht stellt bestimmte technische Anforderungen an die Messeinrichtung der Ladestation, sowie an die Datenübertragung-, Speicherung und Abrufbarkeit.
❯❯ IN EIGENER SACHE. Den detaillierten Datenaustausch im Hintergrund findest Du hier als Infografik.
Fragen und Antworten
01Darf man einen Ladevorgang pauschal abrechnen?
In Deutschland muss entsprechend der übermittelten Energiemenge (kWh) abgerechnet werden. Demnach sind Pauschalpreise nicht zulässig.
02Brauche ich eine kabelgebundene Internetverbindung um Ladevorgänge abzurechnen?
Grundsätzliche ist eine aktive Internetverbindung notwendig. Diese kann jedoch nicht nur kabelgebunden, sondern auch mittels einer SIM-Karte in der Ladestation über das Mobilfunknetz ermöglicht werden.
03Darf man als Betreiber kostenfrei Strom zum Laden von Elektrofahrzeugen zur Verfügung stellen?
Ja, das ist laut der Preisangabeverordnung zulässig.