ElektroSpicker #075
Weitere Neuerungen bei der VDE AR-N 4100
Weitere Anforderungen der AR-N 4100:2026-04
Die VDE-AR-N 4100:2026-04 regelt erstmals innerhalb der TAR Niederspannung, unter welchen Voraussetzungen mehrere Netzanschlüsse in einem Gebäude oder auf einem Grundstück zulässig sind.
ElektroSpicker #75 erklärt die drei möglichen Trennungskonzepte, weitere Anforderungen an Hausanschlusseinrichtungen und geht auf Anschlussschränke im Freien sowie die Übergangsfrist ein.
Wann gilt die VDE AR-N 4100?
Die VDE-AR-N 4100 fasst die technischen Anforderungen zusammen, die bei der Planung, der Errichtung, dem Anschluss und dem Betrieb von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz eines Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient Netzbetreibern, Errichtern und Planern als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. Betreiber erhalten außerdem wichtige Informationen zum sicheren Betrieb der Kundenanlage. Die VDE-Anwendungsregel ist die Basis für die Technischen Anschlussbedingen (TAB). Der jeweilige Netzbetreiber ergänzt die TAR um seine netzspezifischen Anforderungen und veröffentlicht diese als TAB. Den rechtlichen Rahmen bilden insbesondere das Energie-wirtschaftsgesetz (EnWG) und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Die Anwendungsregel gilt auch für Erweiterungen oder Änderungen bestehender Kundenanlagen. Als Änderungen gelten insbesondere folgende Fälle:
- Erhöhung der benötigten bzw. eingespeisten elektrischen Leistung
- Änderung von haushaltsüblichem Verbrauchsverhalten zu Anwendungen mit Dauerstrom
- Umwandlung einer Bezugsanlage in eine Bezugsanlage mit Netzeinspeisung
- Änderung der Raumnutzung
- Änderung einer Anschlussnutzeranlage von einem einphasigen in einen dreiphasigen Anschluss
- Änderung der Netzform
- Errichtung weiterer Netzanschlüsse
- Nachrüstung von oder Änderung an steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.
Für bestehende, unveränderte Teile der Kundenanlage besteht seitens der TAR keine Anpassungspflicht, sofern eine sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist. Die Regel gilt für Anlagen mit direkter Messung bis 63 A sowie für Anlagen mit halbindirekter Messung bis 1.000 A.
Durch entsprechende Anlagenerweiterungen durch Photovoltaik oder verschiedene Speicheranlagen ist jedoch immer häufiger der Fall, dass Netzanschlüsse an ihre Leistungsgrenzen stoßen.
Netzanschluss
- Grundsätzlich erhält jedes zu versorgende Grundstück mit baulichen Anlagen, die eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bilden, einen eigenen Netzanschluss. Gleiches gilt für jedes zu versorgende Gebäude einschließlich der daran angrenzenden oder funktional und wirtschaftlich damit zusammenhängenden baulichen Anlagen.
- Die Versorgung mehrerer Gebäude, beispielsweise von Doppel- oder Reihenhäusern, aus einem gemeinsamen Netzanschluss ist zulässig, wenn die Übergabestelle und die Zählerplätze in einem für alle Gebäude gemeinsamen Hausanschlussraum errichtet werden.
Neuerungen in der Anwendungsregel: mehrere Netzanschlüsse in einem Gebäude oder auf einem Grundstück
Die neue Fassung übernimmt die bisher in einem VDE-FNN-Hinweis beschriebenen technischen und organisatorischen Anforderungen für mehrere Netzanschlüsse in die TAR Niederspannung. Sie regelt damit unmittelbar, wie mehrere getrennte Kundenanlagen in einem Gebäude oder auf einem Grundstück sicher errichtet und betrieben werden können.
Grundsätzlich ist für jedes zu versorgende Grundstück beziehungsweise Gebäude ein Netzanschluss vorgesehen. Durch zusätzliche Verbrauchs-, Erzeugungs- oder Speicheranlagen kann der vorhandene Netzanschluss jedoch an seine Leistungsgrenze stoßen.
Der vorhandene Netzanschluss soll zunächst so weit wie möglich genutzt oder ertüchtigt werden. Reicht er dennoch nicht aus, kann in Abstimmung mit dem Netzbetreiber ein zusätzlicher Netzanschluss vorgesehen werden. Dafür sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich. Grundvoraussetzung ist eine eindeutige und dauerhafte elektrische Trennung der Kundenanlagen. Je nach örtlicher Situation kann sie durch räumliche Trennung, bauliche Trennung oder funktionale Abgrenzung hergestellt werden.
Räumliche Trennung
Eine räumliche Trennung ist ausschließlich außerhalb von Gebäuden möglich. Zwischen gleichzeitig berührbaren Teilen unterschiedlichen Potenzials ist ein Mindestabstand von 2,50 m einzuhalten.
Bild unten: Mehrere Netzanschlüsse auf einem Grundstück mit räumlicher Trennung
Bauliche Trennung
Bei der baulichen Trennung gibt es mehrere Möglichkeiten. Es ist eine Trennung innerhalb eines Gebäudes bei unterschiedlichen Gebäudeteilen möglich.
Bild unten: Netzanschlüsse für mehrere Gebäude und einer gemeinsamen Erdungsanlage – Beispiel
mit separatem Netzanschluss für die Tiefgarage
Bild: Beispiel für Ladeeinrichtung mit baulich getrennter Kundenanlage – Steckdose und Beleuchtung sind dem Netzanschluss der Ladeeinrichtung zugeordnet
Auch außerhalb von Gebäuden kann eine bauliche Abgrenzung erfolgen. Dazu muss eine Abschottung durch nicht elektrisch leitende Materialien erfolgen. Beispiel wäre eine Mauer oder eine Wand. Auch hier muss der entsprechende Abstand von 2,50 Meter gewahrt werden. Dies zeigt die unten stehende Abbildung.
Funktionale Abgrenzung
Eine funktionale Abgrenzung liegt vor, wenn gleichartige Anwendungen, beispielsweise Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in einer Garagenanlage, separat aus einem zusätzlichen Netzanschluss versorgt werden. Die Kundenanlagen müssen mit Ausnahme des Potenzialausgleichs und der Erdungsanlage dauerhaft elektrisch ge-
trennt bleiben. Jeder Netzanschluss ist an eine Erdungsanlage nach DIN 18014 anzuschließen. In TN-Systemen ist zu berücksichtigen, dass sich Betriebsströme über den PEN-Leiter und die Erdungsanlage aufteilen können.
Die Zugehörigkeit der Hausanschlusskästen und Zähleranlagen zu den jeweiligen Kundenanlagen muss vor Ort eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet werden.
Bild unten: Beispiel für Ladeeinrichtung mit funktional abgegrenzter Kundenanlage – Steckdose und Beleuchtung sind nicht dem Netzanschluss der Ladeeinrichtung zugeordnet
Hausanschlusseinrichtungen
Als Übergabestelle sind Hausanschlusskästen einzusetzen. Diese
müssen den Festlegungen nach DIN VDE 0660-505 (VDE 0660-
505) entsprechen. Hausanschlusskästen innerhalb von Gebäuden
sind unterzubringen:
- in Hausanschlussräumen; diese sind bei Gebäuden mit mehr als fünf Nutzungseinheiten erforderlich
- an Hausanschlusswänden in geeigneten Räumen; diese sind für Gebäude mit bis zu fünf Nutzungseinheiten vorgesehen
- in Hausanschlussnischen; diese sind ausschließlich für die Versorgung nicht unterkellerter Einfamilienhäuser zulässig
- zwischen Hausanschlusskasten und Zählerplatz ist eine möglichst kurze Hauptleitung vorzusehen.
- Für die Dimensionierung des Hauptstromversorgungssystems in Wohngebäuden ist DIN 18015-1 einzuhalten. Andere Hauptstromversorgungssysteme in Gebäuden sind entsprechend der jeweiligen Leistungsanforderung, mindestens jedoch für eine Strombelastbarkeit von 63 A, zu dimensionieren.
- Die Hausanschlusssicherung wird vom Netzbetreiber festgelegt.
- Hausanschlusssicherungen dürfen nicht als Schutzeinrichtungen gegen Überlast oder Kurzschluss für abgehende Endstromkreise und elektrische
Verbrauchsmittel verwendet werden. - Die Selektivität zwischen den Überstrom-Schutzeinrichtungen ist durch Auswahl und Koordination nach DIN VDE 0100-530 sicherzustellen.
- Sofern der Netzbetreiber keine abweichenden Werte vorgibt, müssen
strombegrenzende Kurzschlussschutzeinrichtungen mindestens folgende Kurzschlussschaltvermögen aufweisen:
• 50 kA bei Einbau im Hauptstromversorgungssystem für halbindirekte Messungen über 250 A bis 1.000 A;
• 25 kA bei Einbau im Hauptstromversorgungssystem bis 250 A;
• 10 kA bei Einbau im anlagenseitigen Anschlussraum (AAR);
• 6 kA bei Einbau im Stromkreisverteiler. - Die Messeinrichtung muss in Kombination mit der vorgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtung eine bedingte Kurzschlussfestigkeit von mindestens 10 kA aufweisen.
- Das erforderliche Kurzschlussausschaltvermögen darf auch durch eine geeignete Kombination von Schutzeinrichtungen erreicht werden, beispielsweise NH-Sicherung und selektiver Hauptleitungsschutzschalter
oder selektiver Hauptleitungsschutzschalter und Leitungsschutzschalter.
Installation von Stromsensoren im Vorzählerbereich
Die VDE-AR-N 4100 erlaubt in Kundenanlagen mit mehreren Anschlussnutzeranlagen die Erfassung von Messwerten im Vorzählerbereich für definierte Anwendungen. Dazu zählen:
- dynamisches Lastmanagement für Ladeeinrichtungen
- Symmetrieeinrichtungen
- Visualisierung des Gesamtenergiebedarfs
- Energiemanagementsysteme (EMS)
- P_AV,E-Überwachung beziehungsweise Einspeiseüberwachung.
Die auf diese Weise erfassten Messwerte dürfen nicht zu Abrechnungszwecken verwendet werden. Stromsensoren dürfen nicht im Hausanschlusskasten oder in anderen Übergabestellen installiert werden. Gehäuse oder Abdeckungen von Stromsensoren im Hauptstromversorgungssystem müssen plombierbar ausgeführt und durch den Errichter eindeutig gekennzeichnet werden. Je Kundenanlage und Übergabestelle ist höchstens ein Stromsensor je Außenleiter sowie ein weiterer Sensor für den PEN- beziehungsweise N-Leiter zulässig. Damit dürfen insgesamt maximal vier Stromsensoren eingesetzt werden. Die maximal zulässige Leistungsentnahme für Stromsensoren im Vorzählerbereich ist auf 1 VA je Außenleiter begrenzt. Die Spannungsversorgung der Auswerteeinheit erfolgt aus dem gemessenen Bereich. Bei Stromwandlern müssen außerdem die Bürde sowie die daraus resultierende zulässige Länge und der Querschnitt der Messleitungen berücksichtigt werden.
Spezielle Anforderungen bei Installationen im Freien
Anschlussschränke im Freien gewinnen unter anderem bei Quartierslösungen, Ladeparks, Campingplätzen, Häfen, Marktplätzen und allgemein bei Anlagen der öffentlichen Infrastruktur an Bedeutung. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Ausführungen unterschieden:
- Zähleranschlussschränke nach DIN VDE 0603-2-1 oder DIN VDE 0603-2-2
- Schalt- und Steuerschränke für Häfen, Campingplätze und Marktplätze sowie Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge nach DIN EN IEC 61439-7 (VDE 0660-600-7)
- ortsfeste Schalt- und Steuerschränke nach DIN EN IEC 61439-2 (VDE 0660-600-2) oder DIN EN IEC 61439-3 (VDE 0660-600-3)
Anschlussschränke im Freien bestehen grundsätzlich aus einem geschlossenen Gehäuse mit Tür und enthalten je nach Ausführung:
- eine Übergabestelle, beispielsweise einen Hausanschlusskasten
- ein Zählerfeld mit Raum für Zusatzanwendungen nach DIN VDE 0603
- bei Schalt- und Steuerschränken einen geeigneten Bereich für die Messeinrichtungen des Messstellen- oder Netzbetreibers; dabei sind die Mindestmaße für Zählerfeld und Zählerplatztiefe nach DIN VDE 0603-1 einzuhalten
- eine Trennvorrichtung für die Anschlussnutzeranlage
- optional ein oder mehrere Verteilerfelder für anwendungsspezifische Betriebsmittel
Fragen & Antworten
011. Sind mehrere Netzanschlüsse auf einem Grundstück zulässig?
Ja, in Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Voraussetzung sind geeignete Maßnahmen zur eindeutigen und dauerhaften elektrischen Trennung der Kundenanlagen. Die Zugehörigkeit der Hausanschluss-kästen und Zähleranlagen muss vor Ort dauerhaft und eindeutig gekennzeichnet werden.
022. Was ist, wenn der vorhandene Netzanschluss weiter ertüchtigt werden kann?
Die Möglichkeiten des vorhandenen Netzanschlusses sind zunächst so weit wie möglich auszuschöpfen. Erst wenn die Versorgung darüber nicht gewährleistet werden kann, kommt in Abstimmung mit dem Netzbetreiber ein zusätzlicher Netzanschluss in Betracht.
033. Gibt es eine Übergangsregelung für die Neuerungen in der Anwendungsregel VDE AR-N 4100?
Die VDE-AR-N 4100:2026-04 ist seit dem 1. April 2026 anzuwenden. Für Anlagen, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Planung oder im Bau befanden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2027. Bestehende, unveränderte Anlagenteile müssen nicht angepasst werden, sofern eine sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.







